Überraschenderweise hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts für nichtig erklärt, da die Übertragung von Hoheitsrechten auf das Einheitliche Patentgericht mit der für Verfassungsänderungen erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit vom Bundestag hätte entschieden werden müssen.