Trotz der Bemühungen um eine Harmonisierung im europäischen Patentrecht liegen der Bundesgerichtshof und die Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts bei der Frage der unzulässigen Erweiterung nach wie vor weit auseinander. Unser jüngster Fall vor dem Bundesgerichtshof zeigt, dass zumindest das Rechtsinstitut der sogenannten „Zwischenverallgemeinerung“ im deutschen Patentrecht nur äußerst stiefmütterliche Beachtung findet, was im deutlichen Gegensatz zur Rechtspraxis des Europäischen Patentamts steht: